Page 213 - 《客語及少數族群語言政策》附錄_少數語言法律
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2022/4/28  下午 4:50    Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)
        Geschichte und Kultur im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildung von Erzieherinnen und

       Erziehern und Lehrkräften. Es bewirbt die genannten Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote.

        (6) An Schulen mit Niedersorbisch als Unterrichtssprache sollen Lehrkräfte eingesetzt werden, die

        die niedersorbische Sprache beherrschen.

        (7) Durch Angebote in der Weiterbildung für Erwachsene wird die Bewahrung und Pflege der

        sorbischen/wendischen Sprache und Kultur gefördert.

       Im angestammten Siedlungsgebiet wirkt das Land darauf hin, dass die Belange der

       Sorben/Wenden sowie der Erwerb niedersorbischer Sprachkenntnisse in dem Angebot für die Aus-
       und Weiterbildung der Bediensteten der öffentlichen Verwaltung angemessen Berücksichtigung
       finden, und bewirbt diese Angebote.


                                              § 11
                  Zweisprachige Beschriftung im angestammten Siedlungsgebiet

        (1) Öffentliche Gebäude und Einrichtungen, Straßen, Wege, Plätze, Brücken und Ortstafeln im

        angestammten Siedlungsgebiet sowie Hinweisschilder hierauf sind in deutscher und
        niedersorbischer Sprache zu kennzeichnen.

        (2) Das Land Brandenburg wirkt darauf hin, dass auch andere Gebäude im angestammten

       Siedlungsgebiet in deutscher und niedersorbischer Sprache beschriftet werden, sofern diese für
       die Öffentlichkeit Bedeutung haben.


                                              § 12
                                            Medien

        (1) Im Programm der öffentlich-rechtlichen Medien sind der sorbischen/wendischen Kultur und
        Sprache angemessen Rechnung zu tragen.


        (2) Das Land Brandenburg wirkt darauf hin, daß die sorbische/wendische Kultur und Sprache auch
        in privaten Medien Berücksichtigung finden.


                                              § 13
                              Länderübergreifende Zusammenarbeit

       Das Land Brandenburg fördert den kulturellen Austausch zwischen den Sorben/Wenden der

       Nieder- und der Oberlausitz. Zu diesem Zweck arbeitet es eng mit dem Freistaat Sachsen
       zusammen. Dies betrifft vor allem die Förderung der länderübergreifenden Tätigkeit von
       Institutionen zur Pflege und Erforschung der Sprache, Kultur und Geschichte der Sorben/Wenden
       sowie von Institutionen mit sorbischen/wendischen Bildungsangeboten. Das Land bezieht die

       sorbischen/wendischen Vereine und Institutionen in seine Zusammenarbeit mit anderen
       Bundesländern und Staaten ein.

                     § 13a Kostenerstattung


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