Page 206 - 《客語及少數族群語言政策》附錄_少數語言法律
P. 206
2022/4/28 下午 4:50 Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg (Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)
Gesetz über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben/Wenden im Land Brandenburg
(Sorben/Wenden-Gesetz - SWG)
vom 7. Juli 1994
(GVBl.I/94, [Nr. 21], S.294)
zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 15. Oktober 2018
(GVBl.I/18, [Nr. 23])
Inhaltsübersicht
Präambel
§ 1 Recht auf nationale Identität
§ 2 Sorbische/Wendische Volkszugehörigkeit
§ 3 Angestammtes Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
§ 4 Sorbische/Wendische Fahne
§ 4a Dachverbände sorbischer/wendischer Verbände und Vereine - Verbandsklagerecht
§ 5 Rat für Angelegenheiten der Sorben/Wenden beim Landtag
§ 5a Beauftragte oder Beauftragter für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei der
Landesregierung
§ 5b Bericht der Landesregierung
§ 6 Beauftragte für Angelegenheiten der Sorben/Wenden bei den Kommunen
§ 7 Kultur
§ 8 Sprache
§ 9 Forschung und Lehre
§ 10 Bildung
§ 11 Zweisprachige Beschriftung im angestammten Siedlungsgebiet
§ 12 Medien
§ 13 Länderübergreifende Zusammenarbeit
§ 13a Kostenerstattung
§ 13b Verordnungsermächtigung
§ 13c Übergangsbestimmung
§ 14 Verkündung
Anlage Gemeinden und Gemeindeteile im angestammten Siedlungsgebiet der Sorben/Wenden
zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes
Präambel
In Anerkennung des Willens der Sorben/Wenden, die seit Jahrhunderten insbesondere in der
Lausitz beheimatet sind und ihre Sprachen und Kultur trotz vielfältiger Assimilierungsversuche
durch die Geschichte hindurch bis in die heutige Zeit erhalten haben, ihre nationale Identität auch
in Zukunft zu bewahren und zu stärken,
im Wissen um die Einheit des sorbischen/wendischen Volkes, dessen angestammtes
Siedlungsgebiet sich im Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen befindet,
206